In Thailand sind die meisten Waren deutlich günstiger als bei uns. Klar, dass man da gerne auf Shopping-Tour geht. Allerdings sollte man aufpassen, denn der Zoll im Heimatland könnte unter Umständen bei der Wiedereinreise eine Rechnung stellen. Generell gilt: Waren bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro dürfen bei Flug- und Seereisen zollfrei eingeführt werden, sofern man über 15 Jahren ist. Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro mitbringen. Bei Alkohol und Zigaretten gibt es allerdings noch einmal Sonderregelungen.
Grüner Ausgang beim Zoll entspricht Steuererklärung
Falls die Reisemitbringsel die Freimengen überschreiten, sind Einfuhrabgaben zu entrichten. Diese Reisemitbringsel sind bei der Einreise aus Thailand bei der Zollstelle am deutschen Flughafen mündlich anzumelden. Dort werden die dafür anfallenden Einfuhrabgaben berechnet. Hierfür ist der rote Ausgang nach der Gepäckabholung vorgesehen.
Wer den grünen Ausgang am Flughafen nimmt, der gibt eine Zollerklärung ab, die einer Steuererklärung entsprich. Das geht auch ohne Unterschrift unausgesprochen. Ist dann die Freimenge im Gegenwert von 430 Euro überschritten, wird es teuer, wenn der Zoll einen rausfischt.
Zoll: Bei 430 Euro Warenwert ist Schluss
Insgesamt ist bei 430,– Euro Warenwert Schluss mit der Zollfreiheit. Liegt man darüber, muss man bei der Einreise für jeden Euro, der über dieser Freimenge liegt, Zoll bezahlen. Das kann schnell teuer werden und das vermeintliche Schnäppchen im Endeffekt mehr kosten als zu Hause. Wichtig auch: Die Freimenge gilt für alle Waren, die man nach Deutschland einführt, also es wird auch der Wert von Zigaretten oder mitgebrachtem Alkohol eingerechnet und auch Plagiate.
Wie hoch ist der Zoll bei Waren aus Thailand?
Bei Textilien beträgt der Einfuhrzoll 12% und die Einfuhrumsatzsteuer von 19%, muss entsprechend der Mehrwertsteuer auch noch gezahlt werden. Ausschlaggebend für die Höhe der Abgaben sind die Art und der Wert der Ware. Es ist daher wichtig, dass Sie den Kaufbeleg Ihrer Reisemitbringsel aufbewahren und bei der Abfertigung vorlegen. Wenn Sie keinen Kaufbeleg mehr haben, so schätzt der Zoll den Wert der Ware.
Entfernt man bei den Textilien sämtliche Schilder und Klebezettelchen, trägt diese bereits in Thailand und lässt sie beispielsweise vom Hotel waschen, so dürfte es dem Zoll schwer fallen, diese Textilien als in Thailand gekauft zu klassifizieren, sofern man behauptet diese bereits in Deutschland gekauft zu haben. Bei Elektronikartikeln ist die Sache schon schwieriger.
Vorsicht bei Fälschungen und Plagiaten
Bei der Einreise nach Deutschland legt der Zoll normalerweise den tatsächlich auf Phuket gezahlten Preis zu Grunde. Bei Plagiaten allerdings ist die Sache schwieriger. In der Regel bekommt man beim Kauf einer gefälschten Jeans weder Kassenbon noch Quittung. Ohne Kaufbelege, wird die Ware von den Zollbeamten geschätzt. Dann kann der deutsche Zoll auch den deutschen Preis für ein Originalprodukt ansetzen. Dann kommt man in der Regel sehr schnell über die 430 Euro Freigrenze und muss 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Es droht außerdem ein Steuerstrafverfahren.
Zollfrei aus Thailand: Freimengen bei Zigaretten
Zigaretten und Tabak dürfen ab 17 Jahre nach Deutschland eingeführt werden. Zollfrei erlaubt sind folgende Mengen:
200 Zigaretten oder
100 Zigarillos oder
50 Zigarren oder
250 Gramm Rauchtabak
Zollfrei aus Thailand: Freimengen bei Alkohol
Auch alkoholische Getränke dürfen erst ab 17 Jahre nach Deutschland eingeführt werden. Zollfrei erlaubt sind folgende Mengen:
1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 %
oder
2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 % und 4 Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier
Alle Angaben hier auf der Seite sind ohne Gewähr! Wer sich durch die zahlreichen Regelungen wühlen will, der kann das hier tun.