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Vorsicht beim Zoll: Plagiate, Gefälschte Markenkleidung, Raubkopien

Thailand ist ein Paradies für Billig-Shopper: Überall gibt es vermeintlich günstige Markenware zu Schnäppchenpreisen zu kaufen. Gerade Phuket ist berühmt für seine Märkte voll mit teuren Markenprodukten. Es handelt sich bei den Adidas T-Shirts, Diesel Jeans, der Ray Ban Sonnenbrille und Louis Vuitton Taschen natürlich allesamt um Plagiate, um zum Teil plumpe Fälschungen. Allerdings wird die Qualität in den letzten Jahren etwas besser. Klar, dass die meisten hier zugreifen. Doch Vorsicht, bei der Einreise nach Deutschland kann das vermeintliche Schnäppchen sehr schnell teuer werden.

Plagiate aus Thailand: Der Zoll kann Probleme machen

Louis Vuitton Handtaschen, Rolex-Uhren, Adidas T-Shirts, eine Sonnenbrille von Ray Ban, Poloshirts von Abercrombie & Fitch oder Lacoste und das alles für einen Stückpreis zwischen zwei und 20 Euro. Wer kann da schon nein sagen. Gerade auf Phuket locken an jeder Ecke Fälschungen weltweit bekannter Luxusmarken zum absoluten Spottpreis. Viele greifen hier zu, doch die wenigsten Urlauber kennen die Spielregeln des deutschen Zoll für die Einfuhr von Plagiaten.

Einfuhr von gefälschter Designerware ist nicht illegal

Es gibt in Deutschland zwar strenge Regeln für die Einfuhr gefälschter Designerware. Es ist allerdings nicht von vorne herein illegal, Raubkopien in geringen Mengen zu kaufen und mit nach Hause zu nehmen. Dies gilt allerdings nur für den eigenen Gebrauch. Der Wert der Ware darf bei Reisen außerhalb der Europäischen Union pro Person 430 Euro nicht übersteigen. Außerdem ist es verboten, die Plagiate weiterzuverkaufen.

Verkauf von gefälschter Ware kann teuer werden

Wem nachgewiesen werden kann, dass er mit Fälschungen handeln wollte, muss sich warm anziehen: Auf das „Inverkehrbringen von markenverletzender Ware“ stehen hohe Geldstrafen. Außerdem kann die Firma, deren Markenrechte verletzt wurden, Schadenersatzansprüche geltend machen.

Vorsicht bei Fälschungen: Bei 430 Euro Warenwert ist Schluss

Richtig teuer wird es, wenn die Grenze von 430 Euro überschritten. Das gilt nicht nur für Plagiate, sondern für alle Waren, die man nach Deutschland einführt, also zum Beispiel werden auch der Wert von Zigaretten oder mitgebrachtem Alkohol eingerechnet.

Grüner Ausgang bei Zoll entspricht Steuererklärung

Wer den grünen Ausgang am Flughafen nimmt, der gibt eine Zollerklärung ab, die einer Steuererklärung entsprich. Das geht auch ohne Unterschrift unausgesprochen. Ist dann die Freimenge im Gegenwert von 430 Euro überschritten, wird es teuer, wenn der Zoll einen rausfischt. Die genauen Regelungen zu den Reisefreimengen gibt es auf der Seite des Deutschen Zoll.

Achtung bei Plagiaten: Kaufpreis oder deutsche Originalpreis?

Bei der Einreise nach Deutschland legt der Zoll normalerweise den tatsächlich auf Phuket gezahlten Preis zu Grunde. Bei Plagiaten allerdings ist die Sache schwieriger. In der Regel bekommt man beim Kauf einer gefälschten Jeans weder Kassenbon noch Quittung. Ohne Kaufbelege, wird die Ware von den Zollbeamten geschätzt. Dann kann der deutsche Zoll auch den deutschen Preis für ein Originalprodukt ansetzen. Dann kommt man in der Regel sehr schnell über die 430 Euro Freigrenze und muss 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Es droht außerdem ein Steuerstrafverfahren.

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