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BGH-Urteil: Keine Entschädigung für verspätete Anschlussflüge

phuket airport

Für verspätete Anschlussflüge, die von einem Flughafen außerhalb eines europäischen Landes abfliegen gibt es keine Entschädigung, so der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) heute. Geklagt hatte unter anderem ein Passagier, dessen Anschlussflug nach Bangkok in Muskat acht Stunden Verspätung hatte. Er hatte den Flug als Komplettpaket als Flug mit Zwischenlandung nach Bangkok gebucht. Verbraucherfreundliches Recht gilt nur innerhalb der EU Ausgleichsansprüche …

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